Samstag, August 18, 2007

Das Volk ist nicht Sache des Volkes

Heute hörte ich das erste Mal vom Kunstwerk "Der Bevölkerung", welches bereits am 12. September 2000 eingeweiht wurde. Dies machte mich bereits stutzig, da ich bisher in der Überzeugung lebte, ein Teil der Bevölkerung zu sein (gar nicht mal so abwegig, diese Vermutung, bin ich doch deutscher Staatsbürger) und somit ebenfalls dieses ja offensichtlich zum Teil auch mir gewidmetes Kunstwerk kennen sollte.
Allerdings offenbarte sich mir schnell der Grund um mein Nichtwissen um dieses Stück deutscher Zeitgeschichte. Wie ich mit einer gehörigen Portion Befremden herausfand, liegt es nicht im Interesse des Künstlers, sein Werk der Bevölkerung zu vermachen, was ich jetzt mal spontan aus dem Namen abgeleitet hätte. Tatsächlich bekäme ich, wollte ich meiner kleinen Leserschaft dieses Kunstwerk zeigen, arge Probleme mit dem deutschen Urheberrecht, wie es meiner Blogger-Kollegin Petra Tursky-Hartmann in ihrem Blog widerfuhr. Diese stellte die mehr als berechtigte Frage, ob die "Bevölkerung" denn tatsächlich einer Verwertungsgesellschaft (VG Bild-Kunst) gehöre. Das Problem bei dem Kunstwerk ist offenbar, dass es sich im Innenhof des Reichstagsgebäudes befindet (zu dem meines Wissens nach sowieso jeder Zugang hat), und so nicht als Öffentlichkeit abgelichtet werden kann, so solle hier wohl die Schrankenregel des Urheberrechtsgesetzes (§59) fassen, was dem Innenhof quasi die Rolle eines Museums zusprechen würde.
Nun frage ich mich, kann ein Staat Erfolg haben, wenn seine Gesetze in einem Museum beschlossen werden, und wo der Sinn steckt, wenn ein Künstler mit einem Werk zum Dialog anregen will, aber verbietet, darüber all zuviel zu sprechen, und wieso die "Bevölkerung" der VG Bild-Kunst gehört, wenn es doch mit unserer aller Steuergeld bezahlt wurde, und sicher nicht von Herrn Haacke oder der Verwertungsgesellschaft.
Jedenfalls macht der Kurator der Kunstsammlung, Herr Dr. Kaernbach, Frau Tursky-Hartmanns Hoffnungen zunichte, als er klar stellt, dass "der Deutsche Bundestag nicht das Recht, Dritten die Veröffentlichung im Internet zu genehmigen" hat. Naja, ich für meinen Teil würde mich sehr merkwürdig fühlen, wenn ich ein Kunstwerk in meinen Hof stelle, es von anderen bezahlen lasse, aber verbiete, in einem Online-Tagebuch ein Foto davon zu veröffentlichen, wenn dies garantiert keinen kommerziellen Nutzen für den/die BetreiberIn hat.
 
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